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   LAG Rheinland-Pfalz, 10.04.2008 - 10 Sa 731/07   

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https://dejure.org/2008,9342
LAG Rheinland-Pfalz, 10.04.2008 - 10 Sa 731/07 (https://dejure.org/2008,9342)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10.04.2008 - 10 Sa 731/07 (https://dejure.org/2008,9342)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10. April 2008 - 10 Sa 731/07 (https://dejure.org/2008,9342)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses mit US-Stationierungsstreitkräften durch Eigenkündigung; Darlegungslast und Beweislast für das Vorliegen der die Nichtigkeit einer Willenserklärung begründenden Tatsachen (hier: vorübergehende Störung der ...

  • Judicialis

    BGB § 105 Abs. 2; ; BGB § ... 105 Abs. 2 zweite Alt.; ; BGB § 123; ; BGB § 123 Abs. 1; ; BGB § 138; ; BGB § 142 Abs. 1; ; BGB § 242; ; BGB § 626; ; ArbGG § 64 Abs. 1; ; ArbGG § 64 Abs. 2; ; ArbGG § 64 Abs. 6; ; ArbGG § 66 Abs. 1; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unbegründete Anfechtung eines Aufhebungsvertrages - unsubstantiierte Begründung einer vorübergehenden Störung der Geistestätigkeit - keine widerrechtliche Drohung mit fristloser Kündigung bei erheblichem Verdacht eines Eigentumsdeliktes zum Nachteil der Arbeitgeberin - ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 14.02.1996 - 2 AZR 234/95

    Wirksamkeit eines Auflösungsvertrags - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.04.2008 - 10 Sa 731/07
    Bestimmte krankhafte Vorstellungen und Empfindungen des Erklärenden oder Einflüsse Dritter müssen derart übermäßig geworden sein, dass eine Bestimmung des Willens durch vernünftige Erwägungen ausgeschlossen war (BAG Urteil vom 14.02.1996 - 2 AZR 234/95 - NZA 1996, 811).

    Eine solche Annahme, die im Ergebnis darauf hinausläuft, im Wege der Rechtsfortbildung ein gesetzlich nicht geregeltes Rücktritts- oder Widerrufsrecht zu gewähren, ist jedoch nicht gerechtfertigt (vgl. BAG Urteil vom 14.02.1996 - 2 AZR 234/95 - EzA BGB § 611 Aufhebungsvertrag Nr. 21 und BAG Urteil vom 30.09.1993 - 2 AZR 268/93 - AP Nr. 37 zu § 123 BGB).

  • BAG, 15.12.2005 - 6 AZR 197/05

    Anfechtung der Erklärung zum Abschluss eines Aufhebungsvertrags

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.04.2008 - 10 Sa 731/07
    Die Androhung des Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis durch eine fristlose Kündigung beenden zu wollen, falls der Arbeitnehmer nicht selbst kündige oder einen Aufhebungsvertrag unterzeichne, stellt die Ankündigung eines zukünftigen empfindlichen Übels dar, dessen Verwirklichung in der Macht des ankündigenden Arbeitgebers liegt (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. unter vielen: Urteil vom 15.12.2005 - 6 AZR 197/05 - AP § 123 BGB Nr. 66, mit zahlreichen Nachweisen).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.01.2004 - 9 Sa 1020/03

    Aufhebungsvertrag - Wirksamkeit der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.04.2008 - 10 Sa 731/07
    Ohne die Schilderung solcher Umstände führt auch ein Beweisangebot nicht weiter, da dieses zu einem unzulässigen Ausforschungsbeweis führen würde (LAG Rheinland-Pfalz Urteil vom 14.01.2004 - 9 Sa 1020/03 - MDR 2004, 580).
  • BAG, 30.09.1993 - 2 AZR 268/93

    Aufhebungsvertrag; Bedenkzeit; Widerrufsrecht; rechtsmißbräuchlicher

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.04.2008 - 10 Sa 731/07
    Eine solche Annahme, die im Ergebnis darauf hinausläuft, im Wege der Rechtsfortbildung ein gesetzlich nicht geregeltes Rücktritts- oder Widerrufsrecht zu gewähren, ist jedoch nicht gerechtfertigt (vgl. BAG Urteil vom 14.02.1996 - 2 AZR 234/95 - EzA BGB § 611 Aufhebungsvertrag Nr. 21 und BAG Urteil vom 30.09.1993 - 2 AZR 268/93 - AP Nr. 37 zu § 123 BGB).
  • BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 923/98

    Außerordentliche Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.04.2008 - 10 Sa 731/07
    (vgl. unter vielen: BAG Urteil vom 12.08.1999 - 2 AZR 923/98 - NZA 2000, 421).
  • BAG, 05.12.2002 - 2 AZR 478/01

    Anfechtung der Eigenkündigung eines Arbeitnehmers wegen Drohung des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.04.2008 - 10 Sa 731/07
    Jedenfalls wäre es unter Berücksichtigung der Gesamtumstände dem Kläger nach Treu und Glauben verwehrt, sich nachträglich auf die Unwirksamkeit der eigenen Kündigung zu berufen, weil es für diese an einem wichtigen Grund gefehlt habe (vgl. BAG Urteil vom 05.12.2002 - 2 AZR 478/01 - AP Nr. 63 zu § 123 BGB, m.w.N.).
  • BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 325/00

    Außerordentliche Kündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.04.2008 - 10 Sa 731/07
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BAG, der sich die Kammer anschließt, ist bei schweren Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers eine Abmahnung nur dann nicht entbehrlich, wenn der Arbeitnehmer mit vertretbaren Gründen annehmen konnte, sein Verhalten werde nicht als erhebliches, den Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdendes Verhalten angesehen (BAG Urteil vom 21.06.2001 - 2 AZR 325/00 - NZA 2002, 1030).
  • BGH, 15.02.2005 - XI ZR 171/04

    Verfahren bei mehrfacher Einlegung einer Berufung und Verweisung an ein

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.04.2008 - 10 Sa 731/07
    Legt eine Partei gegen eine bestimmte Entscheidung mehrfach Berufung ein, so handelt es sich um dasselbe Rechtsmittel, über das nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dem sich die Kammer anschließt, einheitlich zu entscheiden ist (BGH Urteil vom 15.02.2005 - XI ZR 171/04 - NJW-RR 2005, 780).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.11.2017 - 2 Sa 246/17

    Eigenkündigung des Arbeitnehmers: Nichtigkeit - Anfechtung - Treu- und

    Aus solchen allgemein gehaltenen Symptomen kann keine vorübergehende Störung der Geistestätigkeit geschlussfolgert werden ( vgl. LAG Rheinland-Pfalz 10. April 2008 - 10 Sa 731/07 - Rn. 42, juris; LAG Hessen 25. August 2014 - 16 Sa 143/14 - Rn. 22, juris ).

    Mangels ausreichenden Tatsachenvortrags der Klägerin zum Vorliegen der Voraussetzungen des § 105 Abs. 2 BGB hat das Arbeitsgericht zu Recht kein Sachverständigengutachten eingeholt, weil dieses zu einem unzulässigen Ausforschungsbeweis führen würde ( vgl. hierzu LAG Rheinland-Pfalz 10. April 2008 - 10 Sa 731/07 - Rn. 39 u. 40, juris) .

  • LAG Hessen, 09.08.2013 - 3 Sa 25/13

    Wirksamkeit eines Aufhebungsvertrages

    Für einen solchen Ausschluss der freien Willensbestimmung genügt dagegen eine bloße Willensschwäche oder eine leichte Beeinflussbarkeit ebenso wenig wie das Unvermögen, die Tragweite der abgegebenen Willenserklärung zu erfassen (vgl. z. B. Langer in: Juris PK, § 104 BGB, Rn. 13; LAG Rheinland-Pfalz 10. April 2008 - 10 Sa 731/07 - Rn. 39 zitiert nach Juris).

    Ohne die Schilderung dieser Umstände führt auch ein Beweisangebot nicht weiter, da diese zu einem unzulässigen Ausforschungsbeweis führen würde (LAG Rheinland-Pfalz 10. April 2008 - 10 Sa 731/07 - Rn. 39, zitiert nach Juris; LAG Rheinland-Pfalz 14. Januar 2004 - 9 Sa 1020/03 - Rn. 33, MDR 2004 580).

  • ArbG Düsseldorf, 06.08.2008 - 4 Ca 3086/08

    Einzelfallentscheidung zur Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen

    Die Androhung des Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis durch eine fristlose Kündigung beenden zu wollen, falls der Arbeitnehmer nicht selbst kündige oder einen Aufhebungsvertrag unterzeichne, stellt die Ankündigung eines zukünftigen empfindlichen Übels dar, dessen Verwirklichung in der Macht des ankündigenden Arbeitgebers liegt (BAG, Urteil vom 15.12.2005, 6 AZR 197/05, AP Nr. 66 zu § 123 BGB; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10.04.2008, 10 Sa 731/07, zitiert nach juris).
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